Der Personalrat (ÖPR) vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 62 LPVG). Er wacht auch darüber, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden und kann Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen (§ 64 LPVG).
Frau Beate Putze (Vorsitzende)
Frau Franca Blank
Frau Claudia Schmidt
Frau Cathy Bach
Herr Max Kammer
